Kraftfahrtbundesamt




Das neue Fahreignungsregister (FAER) steht für mehr Verkehrssicherheit!

Mit dem neuen "Fahreignungsregister" (FAER) wird das Verkehrszentralregister (VZR) und mit dem "Fahreignungs-Bewertungssystem" das "Mehrfachtäter-Punktsystem" abgelöst.

Das neue Fahreignungsregister startet am 1. Mai 2014. Das Register wird einfacher, gerechter und transparenter; die Verkehrssicherheit wird erhöht. Die Regelungen wurden zuletzt im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vereinbart. Das Gesetz wurde am 30. August 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet, die erforderliche Verordnung am 11. November 2013.















Einfacher

•Drei Maßnahmenstufen: Beim Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme. Wer 4 bis 5 Punkte erreicht (1. Stufe), erhält eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Wird nun ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch 1 Punkt abgebaut werden. Beim Punktestand von 6 bis 7 (2. Stufe) erfolgt eine Verwarnung. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden, in dieser Stufe allerdings ohne Punktabbaumöglichkeit. Das Erreichen von 8 Punkten oder mehr (3. Stufe) führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

•Von sieben auf drei Kategorien: Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem unterscheidet nur noch zwischen drei Kategorien: Die jeweiligen Verstöße werden mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet. Das verringert die Komplexität der Berechnungen. Diese gröbere Einstufung reicht für die Bewertung des Verkehrssicherheitsrisikos aus.

•Schwere und besonders schwere Verstöße sowie Straftaten: Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot werden als schwere Verstöße mit 1 Punkt bewertet. Ordnungswidrigkeiten mit  einem Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis werden als besonders schwere Verstöße eingestuft und mit 2 Punkten bewertet. Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis sind eine eigene Kategorie, die mit 3 Punkten bewertet wird.

•Die Tilgungshemmung entfällt. Ein neuer Verstoß führt nicht mehr dazu, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert bleibt. Jede Tat und ihre Punkte verfallen nach festen Tilgungsfristen: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren, Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis nach 5 Jahren, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten  nach 5 Jahren und schwere Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren. Gelöscht werden die Eintragungen nach jeweils einem weiteren Jahr Überliegefrist, um korrekte Berechnungen zu ermöglichen.


































Gerechter

•Einheitliche Fahreignungsseminare im Sinne der Verkehrssicherheit: Die bisherigen Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen bleiben nur noch im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe erhalten. Für das Fahreignungs-Bewertungssystem wurde speziell ein neues Fahreignungsseminar konzipiert. Es verbindet verkehrspädagogische mit verkehrspsychologischen Elementen und verhindert ein reines "Absitzen".

•Verbesserte Qualitätssicherung: Das Fahreignungsseminar wird zunächst in einem 5-jährigen Modellversuch bei freiwilliger Teilnahme erprobt und von der Bundesanstalt für Straßenwesen wissenschaftlich überprüft.

•Freiwilliger Punkteabbau führt zu besserem Fahrverhalten: Im Rahmen des Modellversuchs kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden. Hierdurch kann 1 Punkt abgebaut werden bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten, allerdings nur einmal innerhalb des Fünfjahreszeitraums.

•Anhebung der Eintragungsgrenze: Der Punkteeintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 Euro (bisher 40 Euro).























Transparenter

•Konzentration auf Verkehrssicherheit: Im Fahreignungsregister werden verkehrssicherheitsrelevante Verstöße erfasst. Auf die Erfassung von Verstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, wird verzichtet.

•Berechnung des Punktestandes: Punkte entstehen am Tattag und werden für die Berechnung des Punktestandes so lange herangezogen, wie die Tilgungsfrist für die betreffende Tat noch nicht abgelaufen ist. Hierdurch soll das Taktieren von Wiederholungstätern vermieden werden, die Rechtsmittel nur einlegen, um den Punktestand noch vorübergehend zu drücken.

•Einheitliche Berechnung der Tilgungsfristen: Der Beginn der Fristen wird nicht mehr von der Art der Entscheidung abhängen - heute deren Rechtskraft oder Tag des ersten Urteils oder Tag der Unterzeichnung des Strafbefehls -, sondern einheitlich mit der Rechtskraft der Entscheidung beginnen.

•Information steht obenan: Verkehrsteilnehmer werden ab der Ermahnung und beim Erreichen jeder weiteren Stufe informiert. Bereits vor Inkrafttreten der Reform wurde ermöglicht, dass im Internet mittels des neuen Personalausweises ein Antrag auf Auskunft zum Punktestand auch elektronisch gestellt werden kann.





















 


 

 

 

 

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