Fahreignungsseminar

Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems ab 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wurde, und die verkehrspsychologische Beratung.

Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Es wurde von Experten unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert.










Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.

Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

Interresant kann das Seminar auch für Begleiter im Rahmen des FS mit 17 sein, da ab jetzt nur noch ein Punkt zulässig ist.








Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:

•einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und

•einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.


Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.


Übersicht Modul 1:

1. Einzelbaustein „Seminarüberblick",


2. teilnehmerbezogene Darstellung der individuellen Fahrerkarriere und Sicherheitsverantwortung,


3. teilnehmerbezogene Darstellung der individuellen Mobilitätsbedeutung,


4. Darstellung der individuellen Mobilitätsbedeutung als Hausaufgabe,


5. Einzelbaustein „Erläuterung des Fahreignungs-Bewertungssystems",


6. tatbezogene Bausteine zu Verkehrsregeln und Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlungen mit folgenden Varianten:

a) Geschwindigkeit,

b) Abstand,

c) Vorfahrt und Abbiegen,

d) Überholen,

e) Ladung,

f) Telefonieren im Fahrzeug,

g) Alkohol und andere berauschende Mittel,

h) Straftaten,

Die Auswahl der tatbezogenen Bausteine wird vom Seminarleiter in Abhängigkeit von den in den individuellen Fahrerkarrieren dargestellten Verkehrszuwiderhandlungen vorgenommen.


7. Festigungsbaustein „Übung zur Klärung der individuellen Mobilitätssituation" und


8. Hausaufgabenbaustein „Übung zur Selbstbeobachtung".


Übersicht Modul 2

1. Auswertung der Hausaufgaben,


2. tatbezogene Bausteine zu Risikoverhalten und Unfallfolgen und


3. Festigungsbaustein „individuelle Sicherheitsverantwortung".

Modul 2 der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme darf frühestens nach Ablauf von einer Woche nach Abschluss des Moduls 1 begonnen werden.



Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden mit Hilfe besonders geschulter Verkehrspsychologen individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.

Sitzung 1 der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme dient der Verhaltensanalyse, der Entwicklung eines funktionalen Bedingungsmodells und der Erarbeitung von Lösungsstrategien. Sie umfasst


1. die Erarbeitung der auslösenden und aufrechterhaltenden inneren und äußeren Bedingungen der Verkehrszuwiderhandlungen als Verhaltensanalyse,


2. die Erarbeitung der Funktionalität des Fehlverhaltens in Form einer Mittel-Zweck-Relation,


3. die Aktivierung persönlicher Stärken und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Motivationsarbeit,


4. die Ausarbeitung schriftlicher Zielvereinbarungen, diese umfassen


a) die Spezifikation des Zielverhaltens in Form von Lösungsstrategien,


b) die Festlegung der Verstärker, Belohnungen und positiven Konsequenzen und


c) die Festlegung der zu erreichenden Schritte


und


5. die Hausaufgaben „Selbstbeobachtung des Verhaltens in kritischen Situationen" und „Erprobung des neuen Zielverhaltens".


Sitzung 2 der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme dient der Festigung der Lösungsstrategien. Sie umfasst


1. die Besprechung der Erfahrungen aus der Selbstbeobachtung,


2. die Besprechung der Einhaltung der Zielvereinbarungen,


3. die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Verhaltensstrategien und


4. die Aktivierung persönlicher Stärken und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Motivationsarbeit

Mit Sitzung 2 der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme darf frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss von Sitzung 1 begonnen werden.

 

pic6.828260e+14
pic6.841679e+14

Unsere Öffnungszeiten:


Mo-Fr

   13.00 Uhr bis 19:00 Uhr


Theoriezeiten:

Grundstoff:

Di+Do

   19:00 Uhr bis 20:30 Uhr

Klassenspezifisch:

Mo+Mi

    19:00 Uhr bis 20:30 Uhr

      (nach Ankündigung)


Telefon:

     02 12 / 31 86 73

© Fahrschule Seidensticker