Definition Mofa
Zweirädiges einsitziges Kleinkraftrad mit maximal 50 ccm Hubraum mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Ein geeigneter Kindersitz ist zulässig. Es besteht Helmpflicht. Mindestalter 15 Jahre.
Die Ausbildung im Überblick zum Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung:
+sechs Theoriedoppelstunden
+90 Minuten fahren
+Theorieprüfung beim TÜV
Unsere Öffnungszeiten:
Mo-Fr
13.00 Uhr bis 19:00 Uhr
Theoriezeiten:
Grundstoff:
Di+Do
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Klassenspezifisch:
Mo+Mi
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
(nach Ankündigung)
Telefon:
02 12 / 31 86 73
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