Definition Mofa
Zweirädiges einsitziges Kleinkraftrad mit maximal 50 ccm Hubraum mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Ein geeigneter Kindersitz ist zulässig. Es besteht Helmpflicht. Mindestalter 15 Jahre.
Die Ausbildung im Überblick zum Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung:
+sechs Theoriedoppelstunden
+90 Minuten fahren
+Theorieprüfung beim TÜV
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