Klasse B 196
Definition der Schlüsselzahl 196
Die Schlüsselzahl 196 erlaubt das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 (mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, Motorleistung bis zu 11 kW mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg)
Die Mindestausbildung beträgt 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten)
Die Ausbildung im Überblick:
+Theoretische Ausbildung: 4 Doppelstunden Theorie (a 90 Minuten)
+Praktischer Übungsstoff: mind. 5 Doppelstunden praktische Fahrstunden (a 90 Minuten)
+keine Fahrprüfung
+Nach der Fahrerschulung auf Antrag beim Straßenverkehrsamt
Vorraussetzungen:
Fahrerfahrung von mindestens fünf Jahren (Klasse B)
Mindestalter 25 Jahre
Achtung: Dies ist kein gleichwertiger Führerschein der Klasse A1, d.h. die Schlüsselzahl 196 berechtigt nur im Inland zur Nutzung der Leichtkrafträder nicht aber im europäischen Ausland. Ferner wird bei einer Erweiterung auf die eigentlichen Zweiradklassen hier von nichts angerechnet (nicht aufstiegsfähig) .
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