Klasse B

 

Definition der Klasse B

Kraftfahrzeuge, außer Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und max. acht Sitzplätze. Es dürfen Anhänger gezogen werden, die in der Gesamtmasse der beiden Fahrzeuge dann nicht 3,5 t übersteigen. Ausnahme: Kraftfahrzeug mit 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit einem 750 kg Anhänger.

Mindestalter 18 Jahre. Ausnahme: Führerschein mit 17 Jahren, aber nur mit genehmigten Beifahrer.

Die Ausbildung im Überblick:

+12 mal 90 Minuten Grundstoff (Erweiterung sechs mal 90 Minuten) und zwei mal 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

+Fahrstunden nach Bedarf (Grundfahraufgaben)

+Sonderfahrten: fünf mal Überland, vier mal Autobahn, drei mal Nachtfahrt

+Theorie Prüfung beim TüV

+Praktische Prüfung durch den TüV in der Fahrschule


Die Ausbildung ist auch auf Automatik möglich.

Einschluß der Klassen AM und L.

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