Klasse B
Definition der Klasse B
Kraftfahrzeuge, außer Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und max. acht Sitzplätze. Es dürfen Anhänger gezogen werden, die in der Gesamtmasse der beiden Fahrzeuge dann nicht 3,5 t übersteigen. Ausnahme: Kraftfahrzeug mit 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit einem 750 kg Anhänger.
Mindestalter 18 Jahre. Ausnahme: Führerschein mit 17 Jahren, aber nur mit genehmigten Beifahrer.
Die Ausbildung im Überblick:
+12 mal 90 Minuten Grundstoff (Erweiterung sechs mal 90 Minuten) und zwei mal 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
+Fahrstunden nach Bedarf (Grundfahraufgaben)
+Sonderfahrten: fünf mal Überland, vier mal Autobahn, drei mal Nachtfahrt
+Theorie Prüfung beim TüV
+Praktische Prüfung durch den TüV in der Fahrschule
Die Ausbildung ist auch auf Automatik möglich.
Einschluß der Klassen AM und L.
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