Klasse A
Definition der Klasse A
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchst- geschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter 24 Jahre /21 Jahre bei Trike (A Schlüsselzahl 80)
Die Ausbildung im Überblick:
+12 mal 90 Minuten Grundstoff (Erweiterung sechs mal 90 Minuten) und vier mal 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
+Fahrstunden nach Bedarf (Grundfahraufgaben)
+Sonderfahrten: fünf mal Überland, vier mal Autobahn, drei mal Nachtfahrt (reduziert sich auf drei mal Überland, zwei mal Autobahn und einmal Nachtfahrt, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse A1/A2 vorhanden ist, bzw. keine bei Aufstieg)
+Theorie Prüfung beim TüV (keine bei Vorbesitz A1/A2 zwei Jahresfrist für den Aufstieg)
+Praktische Prüfung durch den TüV in der Fahrschule
Einschluß der Klassen AM, A1 und A2.
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