Aufstieg in den Zweiradklassen
Seit dem 19. Januar 2013 ist es möglich eine „Aufstiegsprüfung“ im Zweiradbereich abzulegen.
Vorrausetzung dafür ist ein mindestens zwei jähriger Vorbesitz der Klasse A1, bzw. A2.
Der Gesetzgeber schreibt keine Sonderfahrten vor. Es müssen jedoch in der Prüfung Grundfahraufgaben gezeigt werden. Ferner wird in der praktischen Prüfung auch wieder alles Andere vom Prüfer abgerufen.
Der Proband soll also in der Prüfung zeigen, dass er mit dem Zweirad umgehen kann. Aus diesem Grund kann man auch vorher keine Aussage treffen, die die Übungsstundenzahl betrifft.
Die Ausbildung im Überblick:
+Übungsstunden nach Bedarf (Grundfahraufgaben)
+Praktische Prüfung durch den TüV in der Fahrschule
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