Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt. Mindestalter ist 18, Ausnahme: Führerschein mit 17
Die Ausbildung im Überblick:
+Theoretische Ausbildung: mind. 2,5 Zeitstunden
+Praktischer Übungsstoff: mind. 3,5 Zeitstunden
+Fahrpraktische Übungen: mind. 1 Zeitstunde
+keine Fahrprüfung
+Nach der Fahrerschulung auf Antrag beim Straßenverkehrsamt
Die Ausbildung ist auch auf Automatik möglich.
• THEORIE ZEITEN •
Grundstoffunterrichte finden immer
dienstags und donnerstags
ab 19:oo Uhr bis 20:30 Uhr
statt
Klassenspezifischer Unterricht für Zweiräder nach
Ankündigung montags oder mittwochs ab 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Klassenspezifischer Unterricht
für die Klasse B
nach
Ankündigung montags oder und mittwochs ab
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Vorprüfungen
finden immer montags bis freitags zwischen 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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