Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis zu einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
+Elektromotor maximal 4 kW Nennleistung
+Verbrennungsmotor maximal 50 ccm
Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
+Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum maximal 50 ccm
+Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) maximal 4 kW Nutzleistung
+bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse maximal 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie
Mindestalter 15 Jahre
Die Ausbildung im Überblick:
+12 Doppelstunden Grundstoff Unterricht und zwei Doppelstunden Zweiradunterricht
+Fahrstunden nach Bedarf (Grundfahraufgaben)
+Theorie Prüfung beim TÜV
+Praktische Prüfung durch den TÜV in der Fahrschule
• THEORIE ZEITEN •
Grundstoffunterrichte finden immer
dienstags und donnerstags
ab 19:oo Uhr bis 20:30 Uhr
statt
Klassenspezifischer Unterricht für Zweiräder nach
Ankündigung montags oder mittwochs ab 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Klassenspezifischer Unterricht
für die Klasse B
nach
Ankündigung montags oder und mittwochs ab
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Vorprüfungen
finden immer montags bis freitags zwischen 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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